Die deutschen Ermittlungsbehörden sind in Not; - bisher gibt es keinen Zeugen bzw. kein Opfer, das dem Ukrainer John Demjanjuk irgendeine Straftat nachweisen kann. Dies erfüllt offenbar, sozusagen ersatzweise, den Straftatbestand der Provokation, denn unsere Kämpfer „für Gerechtigkeit und nicht Rache“ (Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland) fühlen sich durch diesen Tatbestand geradezu herausgefordert, den „ehernen“ BRD-Rechtsgrundsätzen den täuschenden Mantel der gerechten, objektiven Rechtsstaatlichkeit herunterzureißen.
Welche Clique sich anmaßt, BRD-Recht zu verbiegen, wird dieser Tage im Prozeß gegen den Ukrainer deutlich. So befahl o.g. Kramer am 02.12.2009 auf der Netzseite des ZdJ:
Der rein auf Indizien basierende Prozess kann nur zu einem Fiasko führen. Die ständige Rechtsprechung lässt in entscheidenden Fragen keine Spielräume für das Gericht zu, weder was die Verhandlungsfähigkeit angeht, noch die Schuldfrage. Sollte die Justiz aber plötzlich einen Kurswechsel in diesen Grundsatzfragen vornehmen, um alte Fehler nicht zu wiederholen, was im Sinne der Gerechtigkeit zu wünschen wäre, so wird sie sich dem berechtigen Vorwurf der Doppelstandards nicht entziehen können.
Aha, die bisherigen Rechtsgrundsätze wie Rechtsgleichheit (Gleichbehandlung etc.), Beweislast u.v.m sind in den Augen des Generalsekretärs (alte) Fehler. Und deshalb fordert er ungeheuerlicherweise, in punkto Verhandlungsfähigkeit und Schuldfrage von der bisherigen Praxis abzuweichen, und den „Vorwurf der Doppelstandards“ an die Justiz hinzunehmen. Damit übertrifft er sogar die Praxis der Scheinjustiz stalinistischer Tribunale.
Aber es gibt keinen Vorschlag eines Narren, den nicht ein noch größerer Narr in die Tat umsetzen würde:
Die NZ – gemeint ist nicht meine National-Zeitung sondern die Nürnberger Zeitung (wie wird eigentlich die Karlsruher Zeitung abgekürzt?)- also die NZ meldet 2 Monate später unter der Überschrift:
Strafe auch ohne Beweise
den Vollzug des Kramerschen Befehls durch den Ermittler im Demjanjuk-Prozess , Thomas Walther. In hündischer Ergebenheit zu seinem Oberbefehlshaber tritt er für
„…eine Strafbarkeit auch ohne konkrete Beweise für einzelne Taten.“
ein.
Der «eherne Grundsatz» in deutschen Strafverfahren, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, bedürfe in dem speziellen Fall der «industriell durchgeführten Massentötung» der Nazis einer Modifizierung,
kriecht der BRD-Büttel, in der Hoffnung auf ein paar Brosamen, im Landgericht München II
vor seinen Herrschern im Staub.
Bedenkt man, dass selbst im Mittelalter der Gefolterte ein Geständniß ablegen musste, bevor man ihn bestrafen konnte, scheint man nun die dunklen Anfänge einer Eingebungs- und Willkürjustiz heraufzubeschwören, bei der weder eine Tatbeteiligung noch eine angedachte oder gar vollzogene Straftat nachgewiesen werden muß. Eine im Sinne der Staatsräson aufgestellte Beschuldigung, egal von wem, reicht für eine Verurteilung völlig aus. So sieht das Rechtssystem aus, das der gar nicht rachsüchtige S. Kramer dem märchengläubigen und sühne-, buß- und zahlungswilligen BRD-Toren unterjubeln will; - mit riesigen Erfolgsaussichten.
Um dem Münchner Schauprozeß vor der Konsumasse ein wenig Glaubwürdigkeit zu verleihen, und den BRD-Gimpel auf den Leim zu locken, hofft man jetzt auf den vom Himmel gefallenen Alexej Weizen, 87 Jahre alt und auch Ukrainer, wenn auch jüdischen Glaubens..
Dieser, einst Insasse des Lagers Sobibor, will den Angeklagten Demjanjuk als einen der Wachmänner in Sobibor identifiziert haben.
Auf dem deutschsprachigen Portal von Radio Prag wird der „Zeitzeuge“ wie folgt vorgestellt
Erste umfangreichere Aussagen zum Vernichtungslager Sobibor hat Alexej Weizen in den 60er Jahren gemacht. Da trat er in sowjetischen Prozessen in Kiew und Krasnodar gegen frühere ukrainische Lager-Aufseher auf.“
…….an was erinnert mich das bloß………..
Über Demjanjuk äußert er sich:
Er sagte, als er die Fotos von Demjanjuk aus der damaligen Zeit sah, da habe er ihn wiedererkannt. Heute sehe er zwar anders aus, aber auf den Fotos der 40er Jahre, da erkenne er Demjanjuk. Weizen meint, er habe Demjanjuk mit eigenen Augen gesehen und zwar wie er KZ-Häftlinge zur Arbeit in den Wald abgeführt habe.
Man kann sich die Erleichterung in einschlägigen BRD-Kreisen angesichts dieser Nachricht vorstellen; - doch sollte nicht zu früh gejubelt werden, denn das Hamburger Abendblatt schreibt:
Weizen sagte dem tschechischen Sender, zur möglichen Beteiligung von Demjanjuk an Gräueltaten könne er nichts sagen. „Ich habe gesehen, wie er Häftlinge zu Arbeiten in den Wald führte.“
Da hat doch das Portal von Radio Prag etwas zufällig vergessen zu erwähnen, -wie die meisten BRD-Hetzmedien übrigens auch.
Tja, was nun?
Ganz einfach; die Antwort liegt in einer Äußerung von Herrn Weizen, die er auf die Frage des Interviewers, ob er denn vor dem Landgericht München aussagen würde, gemacht hat:
Erstaunlicherweise hat er ´nein´ gesagt. Man habe ja schon ausreichend Beweise (gegen Demjanuk; Anm. M.G.).
Was daran erstaunlich ist, mag sich nur dem Frager erschließen. Wenn man doch schon genügend Beweise habe, etwa in Form der vor Gericht vorgetragenen Autobiographien von in Holland geborenen Ururururur-Enkeln der Betroffenen, ist es wirklich nicht einzusehen, warum nicht gleich das Schuldurteil gefällt, sondern das Justizspektakel noch medienwirksam weiter geführt wird.
Und so freut sich Weizen, offenbar in genauer Kenntnis der BRD-Scheinjustiz. Das beschreibt der Fragesteller mit den Worten:
Wichtig ist aber auch: Alexej Weizen ist froh, dass sich Demjanjuk endlich für seine Taten vor Gericht verantworten muss und hofft, dass er sich dem Urteil nicht entziehen könne.
Tja, ….für welche Taten denn? Ich denke, der Herr Zeuge hat ihn bei keinem Verbrechen gesehen?
Und natürlich weiß Weizen, dass sein (ehemaliger) nichtjüdischer Landsmann verurteilt wird, denn nur so kann er hoffen, „…dass er sich dem Urteil nicht entziehen könne.“
Wie das nun wieder gemeint ist? – Da bleibt nur eine Lösung, die sehr aufschlussreich über die Gedankengänge in den finsteren Gehirnwindungen gewisser Herrschaften ist. – Es gibt nicht wenige Menschen, die wünschen ihren Feinden den Tod. – Nicht dieser Herr; im Gegenteil, er fürchtet geradezu panisch, dass der schon verurteilte, unter Krankheit leidende Delinquent stirbt. – Leiden soll er ewig in Haft, wie der unsterbliche Tantalos, den die Götter aus Rache, nicht aus Gerechtigkeit, mit furchtbaren Qualen bedacht haben.
Tja, manche unbedachte Äußerung lässt tief blicken. – Ob Stefan Kramer im eingangs zitierten Anspruch listigerweise „Gerechtigkeit“ und „Rache“ zur Täuschung des BRD-Tölpels getauscht hat?
Zuletzt: Die Feststellung, dass Weizens „Frohheit“ wichtig ist, lässt das unterwürfige Gedankenmuster des Autors der Zeilen in Hinblick auf eine gewisse Glaubengemeinschaft, der er anzugehören, im Gegensatz zum jüdischen Konvertiten Stephan Kramer, sich für offenbar unwürdig hält, erkennen.
Und die Lehre aus der Geschichte:
Offenkundiges Auschwitz heißt das Zauberwort. – Auschwitz hier als Synonym für Sobibor und allem, was vordergründig Juden und das 3. Reich, hintergründig Juden und die BRD verbindet.
Nur weil man im Auschwitz-Paragraphen vergessen hat – ein unverzeihlicher Fehler - auszuschließen, dass einem Deutschen - oder einem für Deutsche Tätigen - die von Juden bzw. Deutschenhassern unterstellte Taten in irgendeiner Weise zu beweisen sind, und vergessen hat, gesetzlich festzulegen, dass ggf. aufgrund einer diesbezüglichen Behauptung auch ohne Prozeß sofort lebenslange Haft verhängt werden kann, nur deshalb ist man gezwungen, der BRD-Wahlhammelherde aufzuzeigen, dass es für ihn überhaupt kein wirkliches Rechtssystem gibt, sondern dass er nur der Willkür und launenhaften Eingebung seiner ihm feindlich gesonnenen Herrscher unterworfen ist.
http://www.zentralratdjuden.de/de/article/2774.html
http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1166658&kat=30
http://209.85.135.132/search?q=cache:Khw…e&ct=clnk&gl=de
http://www.abendblatt.de/politik/article…-Demjanjuk.html