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1

Montag, 25. Januar 2010, 00:30

Mitgliedsrechte in Parteien

Ich habe mal versucht herauszufinden, wie Parteien die Mitgliedsreche ihrer Mitglieder definieren. Da gibt es sogenannte Gastmitgliedschaften, die per Aufnahmeantrag auch als solche gestellt werden, und es gibt Gastmitgliedschaften die daraus resultieren, das im Wohngebiet eines Neumitgliedes keine Strukturen wie z.B. Kreis- oder Landesverbände vorhanden sind. Allerdings findet man im Parteiengesetz Formulierungen, die klar sagen, das Mitglieder einer Partei gleiches Stimmrecht hätten. Ja wie nun? Ein Gastmitglied hat nicht die gleichen Rechte wie ein Mitglied in dessen Wohnort bzw. Bundesland es einen KV bzw. LV gibt. Kann mir da jemand weiterhelfen?

2

Montag, 25. Januar 2010, 10:05

Gute Frage! Behandelt, aber nicht abschließend geklärt, war ja auch das problem der "Anwartschaft" bevor man in Funktionen gewählt werden kann. Schnuppermitgliedschaften gab / gibt es z.B. auch bei der ex-SED.
:pferd: Kill with a smile ........... :bond:

http://www.youtube.com/watch?v=514IEcgz1Q8 :evil:

3

Montag, 25. Januar 2010, 10:54

Das Parteiengesetz ist recht allgemein gehalten. Es kennt keine Gastmitgliedschaft, schließt diese aber auch nicht aus. Ich meine aber, daß es hier eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, die eine solche Gastmitgliedschaft bejaht. Voraussetzung ist aber, daß dies in der Satzung eindeutig geregelt ist.
Eine Gastmitgliedschaft allein darauf zu begründen, daß es keine Strukturen im Wohngebiet eines Mitglieds gibt, halte ich für nicht zulässig. Ein solches Mitglied muß die volle Mitgliedsrechte erhalten.

Huntemann

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4

Montag, 25. Januar 2010, 12:46

Spiegel Online schreibt zum Prozeß gegen Wilders:

Zitat

..., hat eine Partei gegründet, deren einziges Mitglied er ist,...
In wie weit wäre so etwas auch hier möglich, um unerwünschten Wildwuchs bei der Mitgliederentwicklung zu verhindern?

Der vollständige Text ist hier:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,672951,00.html

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5

Montag, 25. Januar 2010, 12:47

Zu meiner Unionszeit gab es die "Schnuppermitgliedschaft" bei CDU und JU. Wurde nach meinem Kenntnisstand auch nie grundlegend hinterfragt.

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